MAYEN & LÖHNE
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Benutzungsordnung
POWER WASH · SB-Waschanlagen Mayen und Löhne · Betreiberin Maxizin GmbH · Entwurf vom 29. September 2026
1 Geltungsbereich und Öffnungszeiten
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der SB-Waschboxen, Waschprogramme, Hochdruck- und Schaumbürstengeräte, Staubsauger, Druckluftgeräte, Mattenreiniger, Automaten und sonstigen zur Nutzung bereitgestellten Einrichtungen von POWER WASH in Mayen und Löhne. Maßgeblich sind zusätzlich die Hinweise unmittelbar an den Geräten und die am jeweiligen Standort bekannt gegebenen Öffnungszeiten.
1.2 Fahrzeugwäsche ist an beiden Standorten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen verboten. Waschen ist nur während der für den jeweiligen Standort ausgewiesenen Öffnungszeiten zulässig. Eine technische Betriebsbereitschaft einzelner Geräte hebt diese Beschränkung nicht auf.
1.3 Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Benutzungsregeln oder bei einer konkreten Gefährdung kann die weitere Nutzung untersagt werden. Gesetzliche Ansprüche auf Erstattung nicht erbrachter Leistungen bleiben unberührt.
2 Verkehr und Sicherheit auf dem Gelände
2.1 Auf dem Gelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung sinngemäß als Verhaltensregeln. Fahren Sie mit Schrittgeschwindigkeit, beachten Sie Verkehrszeichen und Markierungen und nehmen Sie Rücksicht auf andere Personen. Zufahrten, Rettungswege und andere Waschplätze sind freizuhalten.
2.2 Bei Frost oder Nässe kann Glätte entstehen. Passen Sie Ihre Fahr- und Gehweise den Verhältnissen an und beachten Sie Absperrungen und Warnhinweise. Gesperrte oder erkennbar unsichere Bereiche dürfen nicht betreten oder befahren werden.
2.3 Während des Waschbetriebs darf sich nur die bedienende Person im unmittelbaren Arbeits- und Spritzbereich der Waschbox aufhalten. Kinder, weitere Personen und Tiere sind außerhalb dieses Bereichs zu halten.
2.4 Richten Sie Hochdruckstrahl, Staubsaugerdüsen und Druckluftpistolen niemals auf Personen, Tiere oder lose Gegenstände. Halten Sie Geräte sicher fest und beachten Sie insbesondere die Rückstoßkraft der Hochdrucklanze. Das von der Anlage abgegebene Wasser ist kein Trinkwasser.
2.5 Das Parken oder sonstige Abstellen von Fahrzeugen auf dem Gelände ist zu jeder Zeit untersagt. Nur zahlende Kunden dürfen ihr Fahrzeug während der unmittelbaren Nutzung einschließlich des Zahlungsvorgangs vorübergehend abstellen. Danach ist das Gelände unverzüglich zu verlassen. Unbefugt abgestellte Fahrzeuge können nach den gesetzlichen Vorschriften entfernt werden. Erforderliche, tatsächlich angefallene Kosten können dem Verantwortlichen in Rechnung gestellt werden. Wir behalten uns rechtliche Schritte und bei Verdacht einer Straftat eine Anzeige vor.
3 Zulässige Fahrzeuge und Nutzungen
3.1 Die Waschboxen dienen der äußeren Reinigung von Pkw, Kombis, Kleinbussen, Motorrädern und Zweirädern bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 t, soweit Fahrzeughöhe, -breite und -länge mit den vor Ort ausgewiesenen Begrenzungen vereinbar sind. Die tatsächliche Beschilderung am Standort geht vor.
3.2 Wohnmobile und Anhänger dürfen die Waschboxen nur außerhalb der Stoßzeiten, also vor 10:00 Uhr oder nach 20:00 Uhr, innerhalb der Öffnungszeiten nutzen, sofern sie die Gewichts- und Maßgrenzen nach 3.1 einhalten und keine örtliche Beschilderung die Nutzung ausschließt. Baustellenfahrzeuge, Traktoren, sonstige land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge und stark mit Schlamm, Lehm, Zement, Öl oder vergleichbaren Stoffen verschmutzte Fahrzeuge sind ausgeschlossen. Andere Nutzfahrzeuge bedürfen einer ausdrücklichen Freigabe des Betreibers.
3.3 Motorwäsche, Reinigung von Gegenständen außerhalb der bestimmungsgemäßen Fahrzeugpflege, Öl-, Bremsflüssigkeits- oder Getriebeölwechsel sowie Reparaturen sind verboten. Es dürfen keine Stoffe in die Entwässerung gelangen, die Anlage, Abscheider oder Umwelt beeinträchtigen können.
3.4 In die bereitgestellten Müllbehälter darf nur Abfall aus der unmittelbaren Fahrzeugreinigung eingeworfen werden. Hausmüll, gewerblicher Müll, Öle, Chemikalien und vergleichbare Stoffe dürfen nicht auf dem Gelände entsorgt oder abgestellt werden. Bei Verdacht auf eine Straftat können wir Anzeige erstatten. Wer unzulässig Abfall ablagert oder entsorgt, hat die dadurch verursachten erforderlichen Entsorgungskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
4 Waschmittel und Handwäsche
4.1 In den Geräten und Waschboxen dürfen nur die von POWER WASH bereitgestellten Waschprogramme und Reinigungsmittel verwendet werden. Eigene Reinigungsmittel dürfen weder in Geräte eingefüllt noch in der Waschbox angewandt werden.
4.2 Handwäsche mit Schwamm und Eimer ist ausschließlich vor 10:00 Uhr oder nach 20:00 Uhr und nur innerhalb der Öffnungszeiten erlaubt. Sie darf die Nutzung anderer Waschplätze nicht behindern. Die Verbote für eigene Reinigungsmittel und für unzulässige Stoffe gelten auch dabei.
5 Sichere Bedienung und Störungen
5.1 Prüfen Sie vor der Benutzung, ob Lanze, Schlauch, Schaumbürste, Sauger und andere verwendete Geräte äußerlich unbeschädigt und für den geplanten Einsatz sauber sind. Entfernen Sie keine Fremdkörper aus laufenden Geräten. Benutzen Sie erkennbar beschädigte oder unsichere Geräte nicht; wählen Sie nach Möglichkeit einen anderen Platz und informieren Sie die am Standort angegebene Service-Hotline.
5.2 Beachten Sie die Bedienhinweise am Gerät und die Pflegehinweise des Fahrzeugherstellers. Halten Sie mit Hochdruckstrahl und Druckluft ausreichend Abstand zu Lack, Dichtungen, Elektronik, Reifen und empfindlichen oder nachgerüsteten Teilen. Richten Sie den Strahl nicht lange auf eine Stelle. Prüfen Sie die Schaumbürste vor Gebrauch auf Schmutz und Fremdkörper; groben Schmutz am Fahrzeug zunächst abspülen.
5.3 Tritt während der Nutzung eine Störung auf oder besteht die Gefahr eines Schadens, unterbrechen Sie die Nutzung sofort, soweit dies gefahrlos möglich ist, und informieren Sie die Service-Hotline. Nehmen Sie keine eigenmächtigen Eingriffe oder Reparaturen an den Geräten vor.
6 Zahlung und Jetons
6.1 Die am Automaten und am jeweiligen Gerät angezeigten Preise, Zahlungsmittel und Programmlaufzeiten gelten. An der Zentralkasse ausgegebene Jetons dienen zur Bezahlung der dafür gekennzeichneten POWER WASH Geräte. Bitte prüfen Sie Zahlbetrag und Jetonausgabe unmittelbar und melden Sie Abweichungen oder Automatenstörungen über die Service-Hotline.
6.2 Bei einer vom Betreiber zu vertretenden Störung, durch die eine bezahlte Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht wird, gelten die gesetzlichen Ansprüche. Halten Sie für die Klärung nach Möglichkeit Ort, Datum, Uhrzeit, Gerät und Zahlungsbeleg oder Anzahl der eingesetzten Jetons fest und melden Sie die Störung möglichst unverzüglich über die Service-Hotline. Eine spätere Meldung führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.
6.3 Bei einer Umstellung auf eine neue Jeton-Art geben wir das Ende der Ausgabe der bisherigen Art und die Möglichkeiten der Einlösung oder des gleichwertigen Umtauschs am Standort bekannt. Für Jetons einer nicht mehr ausgegebenen Art ermöglichen wir Einlösung oder gleichwertigen Umtausch jedenfalls bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der letzten Ausgabe dieser Jeton-Art. Weitergehende, im Einzelfall noch nicht verjährte Ansprüche bleiben unberührt.
7 Mängel und Schäden
7.1 Bitte melden Sie eine unzureichende Waschleistung oder einen vermuteten Schaden möglichst unverzüglich über die Service-Hotline oder beim anwesenden Betriebspersonal. Dokumentieren Sie nach Möglichkeit Fahrzeug und Gerät sowie Zeitpunkt und Umstände. Dies erleichtert die Prüfung und Beweissicherung. Eine spätere Meldung führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.
7.2 Für Schäden, die durch eine schuldhafte Pflichtverletzung der Betreiberin oder ihrer Erfüllungsgehilfen entstehen, gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Für Schäden, die Nutzer schuldhaft verursachen, gelten ebenfalls die gesetzlichen Regeln; ein Mitverschulden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
8 Videoüberwachung und Datenschutz
8.1 Soweit Kameras eingesetzt werden, informieren die Hinweisschilder am jeweiligen Standort und die gesonderten Datenschutzhinweise über überwachte Bereiche, Zwecke, Verantwortliche und Speicherdauer. Diese Benutzungsordnung ersetzt die Datenschutzhinweise nicht. Die Nutzung der Anlage gilt nicht als pauschale Einwilligung in eine Video- oder Tonaufzeichnung.
8.2 Vandalismus, mutwillige Verschmutzung und andere Rechtsverletzungen können dokumentiert und zur Anzeige gebracht werden. Aufnahmen werden nur nach Maßgabe der tatsächlich eingerichteten Überwachung und der geltenden Datenschutzregeln verwendet.